Besteht keine Buchführungspflicht, kann der Gewinn im Stil einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt werden. Hierbei wird der Gewinn durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt:
Summe der Einnahmen – Summe der Ausgaben = Gewinn / Verlust
Die Gewinnermittlung durch die EÜR ist gegenüber der Bilanzierung deutlich einfacher, auch wenn es hierfür Richtlinien gibt, die eingehalten werden müssen.
Regelmäßige Prüfung der Grenze „Soll/Ist-Versteuerung“ für mehr Liquidität.
Anlegen des „Autopilot Liquidität“.
Durch zeitnahe Erstellung können ggf. die Vorauszahlungen zeitnah angepasst werden.
Durch steuergestaltende Beratung im 4.Quartal können steuerreduzierte Maßnahmen rechtzeitig eingesetzt werden.
Einsatz von speziellen Expertise-Systemen: z.B. Arbeitszimmer, Kfz-Nutzung, Umsatzsteuer, ....
Seit 2010 ist es wieder möglich ein „häusliches Arbeitszimmer“ steuerlich geltend zu machen. Hierbei gibt es einige Voraussetzungen die erfüllt sein müssen. Dies lässt sich jedoch recht schnell in einem kurzen Beratungsgespräch klären. Außerdem geht es auch darum, alle abzugsfähigen Kosten des Arbeitszimmers in Bezug zur Gesamtwohnfläche zu berechnen und anzusetzen.
Egal ob Reisekostenabrechnung oder Pendlerpauschale, hier gilt es die Kosten nachvollziehbar mit geeigneten Mitteln aufzuzeichnen, um diese dann steuermindernd anzusetzen. Welche Möglichkeiten bestehen, um wirklich das Höchstmaß der Absetzbarkeit in Anspruch zu nehmen, muss individuell geklärt werden.
Um die Kfz-Kosten in vollem Umfang geltend zu machen, gibt es einige Grundvoraussetzungen, welche mit der persönlichen Kfz-Nutzung abgestimmt werden müssen.
Befindet sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen (Firmenfahrzeug) ist es am einfachsten die vielzähligen tatsächlichen Kfz-Kosten steuerlich anzusetzen. Zu den tatsächlichen Kfz-Kosten, neben der anteiligen Abschreibung und den Zinsen der Finanzierung, zählen z.B.: Leasingraten, Treibstoff, Reparaturen und Kundendienst, Ersatzteile und Zubehör, Autopflege, Garagenmiete, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Kfz-Rechtsschutz, Automobilclub-Beiträge (ADAC), Unfallschäden und evtl. Wertminderung bei Unfall.
Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir Ihre derzeitige Situation und schaffen Klarheit und Übersicht.
Die Konzentration auf des Wesentliche bringt dabei Zufriedenheit und Sicherheit.
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